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  • 23.09.2019 · Erledigtes Verfahren · UStG § 27 Abs 1 · XI R 29/16

    Übergangsvorschrift, Rückwirkungsverbot, Steuerschuldner, Rechnungsberichtigung, Vorsteuerabzug, Prüfungsanordnung, Ablaufhemmung

    Letzte Änderung: 23. September 2019, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2017, 15:00 Uhr

    Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungsrechnungen über Bauleistungen:1. Verstößt § 27 Abs. 1 Satz 2 und 3 UStG gegen das allgemeine Rückwirkungsverbot, soweit bei Anzahlungsrechnungen des Leistungserbringers zu Lasten des Leistungsempfängers (und nunmehrigen Steuerschuldners i.S. des § 13b UStG) eine Vorsteuerkorrektur zugelassen wird, ohne zu verlangen, dass der Leistungserbringer die vom Leistungsempfänger an diesen gezahlte Umsatzsteuer zurückgezahlt hat? Verdrängt § 27 Abs. 1 UStG die Vorschriften des § 14c und § 17 UStG?2. Treten die Folgen der Verjährungshemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO auch dann ein, wenn die Prüfungsanordnung anstatt nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO nach § 193 Abs. 1 AO ergangen ist und nicht gesondert angefochten wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 29/16

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 28.09.2015 6 K 1864/11

    Normen: UStG § 27 Abs 1, UStG § 13b, UStG § 14c, UStG § 17, AO § 193, AO § 171 Abs 4 S 1

    Erledigt durch: Beschluss vom 30.07.2019 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger