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  • · Fachbeitrag · Giftiges Quecksilber

    Europäische Kommission verbietet Verwendung von Zahn-Amalgam ab 2025

    | Die Europäische Kommission hat die EU-Quecksilber-Verordnung überarbeitet, um EU-Bürger und Umwelt vor giftigem Quecksilber zu schützen. Damit wird u. a. die Verwendung von Zahn-Amalgam, für das derzeit in der EU jährlich 40 Tonnen Quecksilber verbraucht werden, vollständig verboten. |

     

    Die überarbeitete Quecksilberverordnung, die im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom Europäischen Parlament und vom Rat noch genehmigt werden muss, sieht in Bezug auf Zahn-Amalgam folgendes vor:

     

    • Keine Verwendung von Zahn-Amalgam mehr ab dem 01.01.2025. Es gibt praktikable quecksilberfreie Alternativen.
    • Verbot der Herstellung und Ausfuhr von Zahn-Amalgam aus der EU ab 01.01.2025.

     

    Lesen Sie zu Amalgamalternativen den ZR 06/2020, Seite 18 (“Restaurationen: Amalgamalternativen im Test“) sowie im ZR 06/2023, Seite 18: „Ist die Reparatur von Amalgamfüllungen sinnvoll?“.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2023 | Seite 1 | ID 49624315