·ZR-Fachgespräch
„Menschen mit Behinderungen sollen sich bei uns willkommen fühlen!“

| Professor Andreas Schulte hat seit 2014 den bundesweit einzigen Lehrstuhl für Behindertenorientierte Zahnmedizin inne, und das, obwohl es in Deutschland schätzungsweise drei Millionen Menschen gibt, die eine zahnmedizinisch relevante Behinderung haben. Im ZR-Fachgespräch mit Schriftleiterin Dr. med. dent. Kerstin Albrecht erläutert Professor Schulte, welche Anforderungen der Umgang mit Menschen mit Behinderungen an Behandlerinnen und Behandler stellt und wie dies an der Universität Witten/Herdecke Zahnmedizinstudierenden vermittelt wird. |
Frage: Herr Professor Schulte, was genau sind zahnmedizinisch relevante Behinderungen?
Antwort: Zahnmedizinisch relevante Behinderungen finden wir in fünf Personengruppen. Dazu gehört die Gruppe der Menschen, die aus den verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind, eigenständig ihre Mundpflege durchzuführen. Die zweite Gruppe fasst all die Menschen zusammen, die sich im Zusammenspiel mit einer Behinderung, einem speziellen Syndrom oder einer Entwicklungsstörung oft sehr süß und kohlenhydratreich ernähren und dadurch besonders kariesgefährdet sind. Eine dritte Gruppe umfasst Menschen, mit denen die Kommunikation ‒ auch die non-verbale ‒ nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist. Eine vierte Gruppe bilden Patienten, die aufgrund ihrer Behinderung, zum Beispiel einer Spastik oder eines Syndroms, sehr unruhig sind oder zittern und bei denen eine reguläre Behandlung deshalb gar nicht möglich ist. Als letzte Gruppe fallen alle die Patienten unter die Bezeichnung einer zahnmedizinisch relevanten Behinderung, die unsere Praxen und Kliniken nur mit Unterstützung erreichen können und auf eine barrierefreie Zugänglichkeit angewiesen sind.
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