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  • Fachbeitrag · Quecksilber

    Amalgam in der Praxis: kein generelles Verbot, aber mehr Vorsichtsmaßnahmen

    | In Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Rat haben sich die drei Institutionen auf einschränkende Maßnahmen beim Gebrauch von Amalgam in der Zahnmedizin geeinigt. Ab dem 01.07.2018 soll Amalgam bei Kindern sowie schwangeren und stillenden Frauen nur noch in absoluten Ausnahmen verwendet werden. |

     

    Kein sofortiges generelles Amalgamverbot

    Die EU entscheidet sich somit gegen ein generelles sofortiges Amalgamverbot. Der Ausschuss für Umwelt und Volksgesundheit (ENVI) des Europäischen Parlaments hatte ‒ erfolglos ‒ ein schrittweises Auslaufen („phase-out“) von Amalgam bis Ende 2022 gefordert.

     

    Selbst bei Risikogruppen ‒ Kinder und Schwangere ‒ kann sich der behandelnde Zahnarzt aus medizinischen Gründen auch weiter für Amalgam entscheiden. Bis 2020 soll aber geprüft werden, ob Zahnärzte ab 2030 ganz auf Amalgam verzichten können ‒ unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips. Das heißt: Jedes Mitgliedsland kann eigene Regeln aufstellen und selbst entscheiden, ob und was es verbietet oder nicht.