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  • 01.04.2008 | Umweltzahnmedizin

    Wann sollen Sie auf das Legen von Amalgamfüllungen verzichten?

    Amalgamfüllungen sollen aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes nicht mehr gelegt werden bei:  

     

    • Sanierungsmaßnahmen am Milchgebiss. Hier ist zeitlich begrenzte Haltbarkeit ausreichend, deshalb ist auch die Verwendung von Kompositen, Glas-Ionomeren und Kompomeren möglich.

     

    • Frauen während einer Schwangerschaft und der Stillzeit. Amalgamfüllungen und auch der Fischverzehr führen zu einer transplazentaren Quecksilberexposition der Leibesfrucht. Obwohl es keine wissenschaftlichen Belege für eine pränatale Schädigung durch Quecksilber aus Amalgamfüllungen der Mutter gibt, sollte die Hg-Exposition – angesichts der für höhere Hg-Belastungen belegten Quecksilbertoxizität – für Embryo und Fetus aus Vorsorgegründen so niedrig wie möglich gehalten werden. Beim Legen und Entfernen von Amalgamfüllungen entstehen Expositionsspitzen, die besonders während einer Schwangerschaft und in der Stillzeit zum Schutz des Kindes vermieden werden sollen.

     

    • Vorhandensein anderer metallischer Restaurationen mit direktem approximalem oder okklusalem Kontakt.

     

    • Diagnose oraler lichenoider Reaktionen.

     

    • Patienten mit Niereninsuffizienz (wegen der Hinweise auf mögliche Niereneffekte von Amalgam, deren klinische Relevanz nicht beurteilt werden kann).