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  • 26.08.2009 | Allgemeine Zahnheilkunde

    Verbraucherschützer enttäuscht: FDA stuft Amalgam als „moderate risk“ ein

    Die U.S. Food and Drug Administration (FDA) hat Dentalamalgam in die Risikoklasse II („moderate risk“) eingestuft. Auch wenn Quecksilber mit Gesundheitsrisiken assoziiert sei, seien die Dosen, die aus Amalgamfüllungen abgegeben werden, nicht hoch genug, um Patienten zu gefährden.  

     

    Mit der Einstufung in die Klasse II kann die FDA spezifische Kon­trollen anordnen, um die Sicherheit zu gewährleisten. So werden in einem Grundsatzpapier unter anderem Testverfahren, die Zusammen­setzung der Amalgamprodukte und Warnhinweise festgelegt. Unter anderem soll vor der Verwendung bei Quecksilber-Allergikern gewarnt werden. Zahnärzte sollen bei der Arbeit mit Amalgam für eine angemessene Entlüftung sorgen.  

     

    Die American Dental Association (ADA) begrüßte die Einstufung, da diese die Entscheidung über die Behandlung dem Zahnarzt und dem Patienten überlasse. Verbraucherschützer dagegen äußerten sich enttäuscht und kündigten an, dagegen klagen zu wollen.  

     

    • FDA Issues Final Regulation on Dental Amalgam; Pressemeldung der FDA vom 28. Juli 2009