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    21.11.2022 · Fachbeitrag aus PP · Corona-Sonderregelung

    Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen bleibt bis zum 31.03.2023 möglich

    Gute Nachricht für Ihre Mitarbeiter: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 31.03.2023 verlängert. Weiterhin gilt: Arbeitnehmer, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, brauchen keine Arztpraxis aufzusuchen, sondern können sich nach telefonischer Anamnese bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und ... > lesen

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