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  • 15.12.2020 · Nachricht · Kfz-Versicherung

    Zu schnelles Überfahren einer Fahrbahnschwelle ist kein Unfall

    Nimmt ein Fahrzeug beim zu schnellen Überfahren einer Fahrbahnschwelle Schaden, muss die Vollkasko nicht dafür eintreten. Das hat das OLG Stuttgart entschieden – u. E. nicht überzeugend.