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  • · Fachbeitrag · Vollmacht/Maklerrecht

    Vollmacht für Versicherungsangelegenheiten an Familienangehörige: Was ist zu beachten?

    | Es gibt Fälle, da wollen volljährige Kinder ihre Eltern mit der Erledigung ihrer Versicherungsangelegenheiten betrauen und dabei einen Versicherungsmakler einschalten, z. B. während ihrer Berufsausbildung. Es gibt aber auch umgekehrt den Fall, dass Eltern z. B. bei Krankheit oder aus Altersgründen ihre volljährigen Kinder damit betrauen. VVP erläutert Ihnen nachfolgend, was Sie hier beachten müssen und welche Dokumente für eine rechtssichere Handhabung erforderlich sind. |

    Vollmacht an Familienangehörige problemlos möglich

    Versicherungsangelegenheiten können über einen Versicherungsmakler problemlos durch Familienangehörige erledigt werden, wenn diese entsprechend bevollmächtigt worden sind. Versicherungsmakler müssen dann mit den Angehörigen in gleicher Weise kooperieren, als seien die Bevollmächtigten selbst Versicherungsnehmer bzw. ihre Maklerkunden. Die Beweggründe für die jeweilige Bevollmächtigung spielen rechtlich keine Rolle, sofern Vollmachtgeber und Familienangehöriger volljährig und damit unbeschränkt bzw. voll geschäftsfähig sind.

    Fall 1: Volljähriges Kind erteilt Vollmacht an Elternteil

    Nach dem Geldwäschegesetz (§ 8 Abs. 2 GwG) müssen Sie Ihre Kunden identifizieren (Ausweiskopien oder andere Identifizierungsunterlagen anfertigen), deren Angaben verifizieren und andauernde Geschäftsbeziehungen ständig überwachen. Sollen die Versicherungsangelegenheiten volljähriger Kinder von ihren Eltern (oder sonstigen Dritten) geregelt werden, werden die Kinder Versicherungsnehmer und damit Vertragspartner der Versicherer.

     

    Wichtig | Somit werden die Kinder auch Ihre Maklerkunden, mit denen Sie einen Maklervertrag schließen bzw. von denen Sie sich eine Maklervollmacht erteilen lassen müssen. Sie müssen also ‒ wie bei Ihren sonstigen Kunden auch ‒ die persönlichen Daten der volljährigen Kinder aufnehmen und entsprechend den Vorgaben des GwG bzw. BDSG verarbeiten.

     

    Gesonderte Vollmacht erforderlich

    Damit ist klar, dass der bevollmächtigte Elternteil nicht (auch) Ihr Maklerkunde wird. Er hat aber die Befugnis, vollumfänglich für sein volljähriges Kind zu handeln. Voraussetzung ist eine umfassende Vollmacht, die das Kind dem Elternteil gesondert erteilt.

     

    Wichtig | Die Vollmacht sollte mittels einer eigenhändig vom Kind unterschriebenen Vollmachtsurkunde erteilt und Ihnen ausgehändigt werden. Auf diese Weise können Sie die Legitimation Ihrer Maklertätigkeit für das volljährige Kind jederzeit belegen.

     

    Vollmachtsurkunde nicht auf Familienangehörige beschränkt

    Für die Erteilung der Vollmacht des volljährigen Kindes an einen Familienangehörigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Vertretung und Vollmacht (§§ 164 ff. BGB). Daher spielt es letztlich keine Rolle, ob die bevollmächtigte Person Familienangehöriger ist. Denn jede unbeschränkt bzw. voll geschäftsfähige Person kann bevollmächtigt werden. Die Vollmacht könnte wie folgt lauten:

     

    Musterformulierung / Vollmacht des volljährigen Kindes

    Hiermit bevollmächtige ich ... (Name und Adresse des volljährigen Kindes) ... (Name und Adresse der bevollmächtigten Person/en) zur uneingeschränkten Regelung meiner sämtlichen Versicherungsangelegenheiten gegenüber Versicherungsunternehmen mit dem von mir beauftragten Versicherungsmakler ... (Firma und Adresse des Maklers).

     

    Die Vollmacht umfasst somit alle in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen, die sich aus der von mir erteilten Maklervollmacht vom ... ergeben. Der diesbezügliche Schriftverkehr des vorbenannten Versicherungsmaklers ist ausschließlich mit der bevollmächtigten Person/den bevollmächtigten Personen zu führen. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann von mir jederzeit widerrufen werden.

     

    ... ...

    Ort, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers

     

    Fall 2: Vater und/oder Mutter erteilen Vollmacht

    Soll das volljährige Kind von seinem Vater und/oder seiner Mutter zur Erledigung deren Versicherungsangelegenheiten bevollmächtigt werden, gilt das Gesagte entsprechend. Demgemäß könnte die Vollmacht wie folgt lauten:

     

    Musterformulierung / Vollmacht der Eltern/des Elternteils

    Hiermit bevollmächtige/n ich/wir ... (Name und Adresse der Eltern/des Elternteils) ... (Name und Adresse der bevollmächtigten Person) ... zur uneingeschränkten Regelung meiner/unserer sämtlichen Versicherungsangelegenheiten gegenüber Versicherungsunternehmen mit dem von mir/uns beauftragten Versicherungsmakler ... (Firma und Adresse des Maklers).

     

    Die Vollmacht umfasst somit alle in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen, die sich aus der von mir/uns erteilten Maklervollmacht vom ... ergeben. Der diesbezügliche Schriftverkehr des vorbenannten Versicherungsmaklers ist ausschließlich mit der bevollmächtigten Person zu führen. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann von mir/uns jederzeit widerrufen werden.

     

    ... ...

    Ort, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers

     

     

    Weiterführende Hinweise

    • Muster „Maklervollmacht inkl. Postempfangsvollmacht“ → Abruf-Nr. 46992550
    • Muster „Vollmachten für Versicherungsangelegenheiten an Familienangehörige“ → Abruf-Nr. 47977798
    Quelle: Ausgabe 05 / 2022 | Seite 6 | ID 47964246