· Fachbeitrag · Vermittlerrecht
LG Koblenz zum Beweiswert der Beratungsdokumentation nach Versicherungsabschluss
Wie stehen die Chancen eines Versicherungsnehmers (VN), der keine Elementarversicherung abgeschlossen hat, wenn er eine Beratungsdokumentation unterschrieben hat und nunmehr Schadenersatz wegen Beratungsverschuldens des Vermittlers geltend macht. Wie ist die Beweislastverteilung und der Beweiswert einer persönlichen Anhörung eines VN, wenn schriftliche Unterlagen des Versicherers zu der Behauptung des VN zum Inhalt einer Beratung in Widerspruch stehen? Diese Frage hat das LG Koblenz entschieden. Sie zeigt, wie wichtig die Beratungsdokumentation ist.
Streit um Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung
Der VN betrieb ein Gewerbe und hatte beim Versicherer eine betriebliche Versicherung mit einer Betriebsinhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung. Der Versicherungsabschluss war über einen Vermittler des Versicherers erfolgt. Es wurde hierbei ein Beratungsprotokoll, ein Antrag sowie eine Beratungsdokumentation angefertigt und eigenhändig durch den VN unterschrieben. Nach dem Versicherungsvertrag waren Elementargefahren nicht umfasst.
Zwischen den Parteien ist strittig, ob der Betrieb des VN von der Flutkatastrophe des Jahres 2021 betroffen war. Nach der Flutkatastrophe meldete der VN einen Schaden. Er machte geltend, sein Betrieb sei vollständig überschwemmt und beschädigt worden. Der Versicherer lehnte die Regulierung ab, weil es an einer Elementarversicherung fehle.
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