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  • · Fachbeitrag · Status

    Neues Urteil mit vielen Kriterien zur Status-abgrenzung eines Versicherungsvertreters

    von Rechtsanwalt Lutz Eggebrecht, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, München, www.heinicke-eggebrecht.com

    | In der Praxis kommt es immer wieder zum Streit mit dem Versicherer. Dreh- und Angelpunkt ist der Status des Versicherungsvertreters. Gerade in Streitigkeiten rund um den Ausgleichsanspruch zweifelt der Versicherer den Status häufig an. So ist es auch in einem Fall geschehen, der vor dem OLG Hamburg gelandet ist und den VVP nachfolgend vorstellt. Das Wichtige am Fall: Das OLG dekliniert viele verschiedene Kriterien zur Statusabgrenzung bei einem Versicherungsvertreter. |

    Um diesen Fall ging es vor dem OLG Hamburg

    Die Klägerin aus dem Urteilsfall war eine auf eine bestimmte Sachversicherungssparte spezialisierte Versicherungsvertretung. Sie war als Mehrfachagentur für diese Sparte tätig und in das Versicherungsvermittlerregister als Versicherungsvertreterin eingetragen. Der Versicherer beabsichtigte, die Vertreterin aufgrund ihrer Sachkenntnis dem vorhandenen Außendienst des Versicherers als selbstständige Kompetenzagentur zur Seite zu stellen.

     

    Regelungen im „Kooperationsvertrag“

    Die unter der Überschrift „Kooperationsvertrag“ zustande gekommene Vereinbarung enthielt die folgenden ‒ wesentlichen ‒ Regelungen: