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  • 05.08.2025 · Nachricht · Wohn-Riester

    BFH zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung von Altersvorsorgevermögen nach Umwidmung eines Darlehens

    | Ein Darlehen kann auch dann im Sinne von § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 2 des EStG „unmittelbar“ für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung aufgenommen worden sein, wenn es ursprünglich für die Anschaffung oder Herstellung eines Erstobjekts aufgenommen worden war und später für die Anschaffung oder Herstellung eines Zweitobjekts umgewidmet worden ist. Dies hat der BFH entschieden. |