Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerbefreiung bei PKV-Tarifoptimierung ist vor dem BFH

    | Die Umsätze aus der Tarifoptimierung sind gemäß § 4 Nr. 11 UStG umsatzsteuerfrei. Zu diesem Schluss ist das FG Hamburg gekommen (VVP 7/2023, Seite 11 ) . Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen. Denn die Finanzverwaltung hat Revision eingelegt, der BFH ist am Zug. |

     

    Hintergrund | Das FG Hamburg hatte betont, dass eine unterschiedliche Beurteilung gegen den Grundsatz der umsatzsteuerlichen Neutralität verstieße, wenn man die Optimierung beim selben Versicherer umsatzsteuerpflichtig sehe, während der Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags mit einem anderen Versicherer umsatzsteuerfrei ist (FG Hamburg, Urteil vom 16.02.2023, Az. 6 K 86/22, Abruf-Nr. 235479). Das FG hatte die Revision zum BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, insbesondere wegen der Frage, wie die Voraussetzung(en) des Zusammenbringens von Kunden und Versicherer auszulegen sind. Die Finanzverwaltung hat die Revision eingelegt. Sie wird beim BFH unter dem Az. XI R 7/23 geführt.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2023 | Seite 1 | ID 49693518