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  • 11.02.2026 · Nachricht · Umsatzsteuer

    EuG bestätigt Umsatzsteuerbefreiung für Tätigkeiten eines unabhängigen Kreditvermittlers

    | Die für die Vermittlung von Krediten vorgesehene Steuerbefreiung gemäß Art. 135 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL gilt auch für die Tätigkeiten eines Kreditvermittlers, der Kunden sucht und anwirbt, um ihnen Immobilienkreditverträge anzubieten, sie durch Tätigkeiten vor Vertragsabschluss unterstützt, die Kommunikation mit den Kreditinstituten übernimmt und von diesen Instituten nach Maßgabe des Betrags der aufgrund seiner Vermittlung geschlossenen Kreditverträge vergütet wird. Dies hat der EuG klargestellt. |