11.03.2026 · Fachbeitrag · Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht
Rückwirkende Versagung der Steuerfreiheit für vor 2005 geschlossene Verträge rechtens?
| Wer sich bei einer älteren Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht für die Rentenzahlung entschieden hat, konnte nach dem BFH-Urteil vom 01.07.2021 (Az. VIII R 4/18) davon ausgehen, dass seine Rente steuerfrei bleibt. Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 hat der Gesetzgeber diese Rechtsprechung aber rückwirkend für alle noch offenen Fälle ausgehebelt. Ist das verfassungskonform? Darüber muss der BFH befinden. |
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