· Fachbeitrag · Pensionszusagen
Steuerbilanzielle Erfassung wertpapiergebundener Zusagen nach neuer BMF-Sicht
von Dr. Claudia Veh, Deloitte, München
Wertpapiergebundene Pensionszusagen lassen sich auch ohne garantierte Mindestleistung steuerlich bilanziell erfassen. Diese BFH-Rechtsprechung hat das BMF nun übernommen und klargestellt, dass für die Bewertung nach § 6a EStG die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich sind – mindestens jedoch eine zugesagte Mindestleistung. Erfahren Sie nachfolgend, wie Pensionsrückstellungen bei wertpapiergebundenen Zusagen und bei Entgeltumwandlungen künftig zu bewerten sind und welche Besonderheiten für Unternehmerzusagen gelten.
Voraussetzungen für eine Pensionsrückstellung
Bei der Bilanzierung einer Pensionszusage in der Steuerbilanz müssen die Regelungen des § 6a EStG beachtet werden. Demnach setzt eine Pensionsrückstellung insbesondere voraus, dass
- der pensionsberechtigten Person ein Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen zusteht,
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