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  • 27.06.2023 · Nachricht · Pensionszusage

    Parallelität von Altersversorgung und Geschäftsführer-Gehalt

    | Wird nach dem Eintritt des Versorgungsfalls neben der Versorgungsleistung bei voller Weiterbeschäftigung als Geschäftsführer für diese Tätigkeit lediglich ein reduziertes Gehalt gezahlt, liegt keine gesellschaftliche Veranlassung und damit kein verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Gehaltszahlung die Differenz zwischen der Versorgungszahlung und den letzten Aktivbezügen nicht überschreitet. Das hat der BFH bei einem GmbH-Gesellschafter entschieden, der wegen eines Notfalls nochmals als Geschäftsführer einspringen musste. |