· Fachbeitrag · Lohnabrechnung/Arbeitgeberhaftung
Anzeigepflicht nach § 41c Abs. 4 EStG ‒ seit 01.01.2026 zwingend elektronisch
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Haben Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuer in zu geringer Höhe einbehalten und können Sie den fehlenden Betrag nicht nachträglich einbehalten, dann ist hierüber das Finanzamt zu informieren. Nur so lässt sich die Arbeitgeberhaftung umgehen. Während sich diese Anzeige bislang schriftlich stellen ließ, muss sie seit 01.01.2026 zwingend elektronisch erfolgen.
Darum geht es bei der Anzeigepflicht nach § 41c Abs. 4 EStG
Haben Sie die Lohnsteuer in zu geringer Höhe einbehalten, sind Sie berechtigt, den fehlenden Betrag bei der nächstfolgenden Lohnzahlung einzubehalten (§ 41c Abs. 1 EStG). Das ist aber nicht immer möglich, z. B. weil:
- der Mitarbeiter vom Ihnen keinen Arbeitslohn mehr bezieht oder
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