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  • 19.07.2021 · Nachricht · Kundenveranstaltungen

    Weinprobe und Golfturnier zu Werbezwecken an Privatkunden

    | Wendet ein Unternehmen Privatkunden Sachleistungen zu Werbezwecken zu, hat es keine pauschale Einkommensteuer nach § 37b Abs. 1 EStG an das Finanzamt abzuführen. Zu diesem Schluss ist jedenfalls das FG Baden-Württemberg im Fall eines Kreditinstituts gelangt. |