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  • · Nachricht · Krankenversicherung

    Reform der GKV: Änderungen bei der Familienversicherung ab dem Jahr 2028

    Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 10.07.2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Das Gesetz bringt u. a. Änderungen bei der Familienversicherung ab 2028.

     

    Bei der Familienversicherung wird für mitversicherte Ehegatten/Lebenspartner ab dem Jahr 2028 ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben. Der Zuschlag entfällt für Eltern mit Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Darüber hinaus bleiben Ehegatten/Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 sowie mit einem Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung oder als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Grundsicherung beziehen, beitragsfrei mitversichert.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drucksache 411/26) → Abruf-Nr. 254819
    Quelle: ID 50898193