· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Mit Betriebs-Pkw zum Vermittlerbetrieb: Steuerrisiko kennen und mit richtiger Strategie vermeiden
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Viele Versicherungsvermittler fahren mit einem Betriebs-Pkw zum Vermittlerbetrieb. Das Problem: Die Fahrtkosten sind nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig; und weil sich die genauen Kosten schwer ermitteln lassen, erhöht das Finanzamt den Gewinn einfach um eine Pauschale. Doch es gibt gleich mehrere Strategien, wie sich die Gewinnerhöhung reduzieren oder vermeiden lässt. Zudem ist seit kurzem ein interessantes Musterverfahren beim BFH anhängig. VVP bringt Sie auf den aktuellen Stand. |
Fahrten zum Büro: Unterschied Unternehmer ‒ Arbeitnehmer
Wurde ein Pkw dem Betriebsvermögen des Vermittlerbetriebs zugeordnet, dann sind sämtliche im Zusammenhang mit dem Pkw stehende Aufwendungen als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 EStG). Das sind v. a. die Abschreibung des Fahrzeugs oder die Leasingraten sowie die Kosten für Reparaturen, Treibstoff, Steuern und Versicherungen.
- Nutzt der Versicherungsvermittler das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Vermittlerbetrieb, dann sind grundsätzlich auch die auf diese Fahrten entfallenden Kosten als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
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