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  • 10.09.2024 · Nachricht · Gewerbesteuer

    BFH bestätigt FG: Asset Deal ändert nichts am Fortbestand eines übergegangenen Gewerbeverlusts

    | Ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstandener und durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangener Gewerbeverlust entfällt nicht dadurch, dass die Kapitalgesellschaft den verlustverursachenden Geschäftsbereich im Wege eines Asset Deals weiterveräußert. Das hat der BFH entschieden und eine Entscheidung des FG Sachsen bestätigt. |