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  • 13.04.2026 · Nachricht · Bilanz

    Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen: Einsprüche gegen Rechnungszinsfuß von sechs Prozent zurückgewiesen

    | Die Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen erfolgt in der Steuerbilanz (§ 6a EStG) mit einem Rechnungszinsfuß in Höhe von sechs Prozent. Dieser Zinssatz ist verfassungsgemäß. Durch eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18.03.2026 werden nun alle Einsprüche und Änderungsanträge zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes zurückgewiesen. |