· Fachbeitrag · Betriebliche Krankenversicherung
Steuerliche Spielregeln für bKV kennen und geschickt nutzen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist als Arbeitgeberleistung beliebt und bietet für Vermittler großes Potenzial. Damit diese Arbeitgeberleistung steuer- und beitragsfrei bleibt, muss der Arbeitgeber bei der individuellen Vertragsgestaltung aufpassen. VVP stellt Ihnen daher die Spielregeln und Fallstricke vor.
Darum geht es bei der bKV
Die bKV ist eine Form der arbeitgeberfinanzierten Absicherung für den Krankheitsfall. Arbeitgeber können so die Versicherungen nach Bedarf, finanziellen Möglichkeiten und ggf. auch nach den Wünschen der Arbeitnehmer und/oder in Abstimmungen mit den Arbeitnehmervertretern vereinbaren.
Zu den Tarifmodulen gehören regelmäßig Leistungen für ambulante oder stationäre Behandlungen, das Krankentagegeld, die Zahnzusatzversicherung, alternative Heilbehandlungen, Unterstützung bei Hilfsmitteln wie Sehhilfen, Kostenübernahme bei Vorsorgeuntersuchungen oder auch eine Auslandsreisekrankenversicherung. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer können so Leistungen beanspruchen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen hinausgehen. Genau das macht die bKV attraktiv.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig