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  • 20.09.2024 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen/Sonderzahlungen

    Inflationsausgleichsprämie rechtzeitig im Jahr 2024 ausbezahlen

    Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Mitarbeitern noch bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie gewähren, die unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Höhe von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Doch aufgepasst! Gerade im Hinblick auf eine Auszahlung noch kurz vor dem Jahresende sollten Sie beachten, dass dem Mitarbeiter die Inflationsausgleichsprämie spätestens am 31.12.2024 zugeflossen sein muss; sonst ist sie steuer- und beitragspflichtig.