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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Smartphone-Nutzung im Vermittlerbetrieb: Das sind die (lohn-)steuerlichen Spielregeln

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Viele Mitarbeiter nutzen private Smartphones für berufliche Zwecke. In der Praxis stellt sich in Vermittlerbetrieben oft die Frage, welche Kosten man dem Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei erstatten bzw. welche Kosten dieser als Werbungskosten geltend machen kann. VVP geht den Fragen auf den Grund, liefert praxistaugliche Antworten und erläutert die steueroptimale Gestaltung durch Überlassung eines betrieblichen Smartphones. |

    Beim Mitarbeiter: Der Werbungskostenabzug

    Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Nutzt ein Mitarbeiter ein privates Smartphone für berufliche Zwecke, sind die darauf entfallenden Kosten in der Steuererklärung des Mitarbeiters als Werbungskosten abzugsfähig (Anlage N, Zeile 46). Eine berufliche Nutzung kann sich etwa durch Telefonate

    • mit Versicherungsnehmern,