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  • · Arbeitgeberleistungen

    Parkplatzüberlassung an Mitarbeiter im Vermittlerbüro: Das gilt lohnsteuerlich

    Bild: ChatGPT / KI-generiert

    von Steuerberater Andreas Islinger, LL.M. Sozialrecht, Master of Arts in Taxation, Leiter Lohnkompetenzzentrum, Partner, ECOVIS Deutschland

    Ob Stellplatz, Garage oder Parkplatz am Arbeitsplatz – die steuerliche Behandlung hängt davon ab, wer den Platz nutzt, wer die Kosten trägt und welchem Zweck die Überlassung dient. Das gilt auch, wenn der Stellplatz zusammen mit einem Dienstwagen überlassen wird. VVP stellt die lohnsteuerlichen Spielregeln nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH für die Parkplatzüberlassung an Mitarbeiter im Vermittlerbüro vor.

    Dienstwagen: Diese Kosten erfasst die Ein-Prozent-Regelung

    Überlassen Sie als Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen Pkw auch zur privaten Nutzung, entsteht ein geldwerter Vorteil. Sie bewerten ihn entweder nach der Ein-Prozent-Regelung (§ 8 Abs. 2 S. 2 und 3 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG) oder nach der Fahrtenbuchmethode (§ 8 Abs. 2 S. 4 EStG). Für den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung gilt die Sachbezugsfreigrenze nicht. Auch eine Pauschalierung nach § 37b Abs. 2 S. 2 EStG scheidet aus.

     

    Mit der Ein-Prozent-Regelung sind die typischen Aufwendungen abgegolten, die unmittelbar dem Halten und Betrieb des Fahrzeugs dienen. Dazu zählen insbesondere