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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Obstkorb für die Mitarbeiter ‒ hält gesund, macht zufrieden und ist steuer- und beitragsfrei

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, steuer-webinar.de

    | Wer zufrieden ist, erbringt eine bessere Arbeitsleistung, und wer sich gesund ernährt, wird seltener krank. Beides können Sie steuer- und beitragsfrei fördern, indem sie Ihren Beschäftigten einen kostenlosen Obstkorb zur Verfügung stellen. Neben der Zufriedenheit steigt im Team auch das Bewusstsein für eine gesunde Ernährung. VVP nennt die Details. |

    Der Obstkorb als steuerfreie Aufmerksamkeit

    Wenden Sie Ihren Mitarbeitern Geld oder andere Vorteile wie Sachbezüge zu, handelt es sich grundsätzlich um steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Anders sieht es aus, wenn die Mitarbeiter lediglich eine Aufmerksamkeit erhalten. In diesem Fall sieht der Fiskus von der Besteuerung ab (R 19.6 Abs. 2 S. 1 LStR). Seine Begründung: Aufmerksamkeiten dienen lediglich der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes sowie der Schaffung günstiger betrieblicher Arbeitsbedingungen. Sie haben keinen Entlohnungscharakter. Arbeitslohn liegt deshalb nicht vor.

     

    Aufmerksamkeiten

    Zu den Aufmerksamkeiten gehören Getränke und Genussmittel, die Sie Ihren Mitarbeitern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlassen. Klassischerweise zählen Kaffee, Tee oder Wasser im Vermittlerbetrieb und kleinere Leckereien wie Süßigkeiten oder Gebäck hierzu.