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  • 25.06.2026 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    Job-Bike: Abzug vom Nettogehalt bei Kostenüberschreitung ist keine Gehaltsumwandlung

    Ein Vermittlerbetrieb überlässt seinen Mitarbeitern E-Bikes zur privaten Nutzung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Übersteigen die Anschaffungskosten für das Bike 2.500 Euro, wird vereinbart, dass die Mitarbeiter die anteiligen Leasingkosten als Abzug vom Nettogehalt tragen. Handelt es sich bei diesem Nettoabzug um eine schädliche Gehaltsumwandlung, die die Steuerfreiheit gefährdet? Oder mindert der Abzug die pauschale Versteuerung (Ein-Prozent- bzw. 0,25-Prozent-Regel)? VVP antwortet.