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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Firmen-Fitnessprogramm: So machen Sie es in Ihrem Vermittlerbetrieb lohnsteuerlich richtig

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München

    | Nach der Arbeit sich im Fitnessstudio so richtig auspowern und runterkommen. Das machen auch viele Mitarbeiter von Vermittlerbetrieben. Viele Inhaber unterstützen diese Aktivitäten, in dem sie die Studiokosten teilweise oder vollständig übernehmen. Dabei sollten sie die Rechnung nicht ohne den Fiskus machen. Die lohnsteuerliche Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen ist nämlich komplex. Wer bei der Vertragsgestaltung Fehler macht, büßt das sehr schnell in Form von Lohnsteuernachzahlungen. Vermeiden Sie diese, in dem Sie die VVP-Ratschläge beherzigen. |

    So sehen Firmenfitness-Konzepte aktuell aus

    Das gängige Konstrukt sieht so aus, dass Sie als Arbeitgeber mit einem Anbieter eine vertragliche Vereinbarung treffen, der Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bietet, nach den individuellen Bedürfnissen bei einer Vielzahl an externen Sporteinrichtungen (ggf. auch online) zu trainieren. Zwei Varianten sind in der Praxis besonders gängig:

     

    • Variante 1: Sie schließen einen Vertrag mit dem Anbieter und entrichten die Beiträge für die Mitgliedschaft relevanter Mitarbeiter. Soweit sich die Mitarbeiter an den Kosten des Firmenfitness-Angebots beteiligen müssen, entrichten sie ihren Beitrag direkt an den Anbieter oder erstatten Ihnen den entsprechenden Betrag (z. B. durch Einbehalt vom Nettolohn).