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  • · Nachricht · Altersversorgung/Riester-Rente

    Keine Steuerbegünstigung bei Abfindung einer Kleinbetragsrente

    | Einmalzahlungen zur Abfindung von Kleinbetragsrenten waren im Jahr 2013 nicht nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG begünstigt, weil die Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten in dem Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2017 nicht atypisch gewesen ist. Das entschied das FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 26.10.2020, Az. 7 K 7032/16, Abruf-Nr. 202733 ). |

    Quelle: Ausgabe 05 / 2021 | Seite 1 | ID 47302125