· Fachbeitrag · Altersversorgung
Altersvorsorgekonto oder Basisrente – was passt für Freiberufler und Selbstständige?
von Betriebswirt bAV (FH) Alexander Schrehardt, Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH, Höchstadt/Aisch
Mit dem Altersvorsorgekonto bekommt die geförderte private Altersvorsorge ab 2027 eine neue Option. Für Freiberufler und Selbstständige stellt sich damit die Frage, ob dieses Produkt die Basisrente ergänzt oder in bestimmten Fällen sogar ersetzt. Auf den ersten Blick spricht für das Altersvorsorgekonto v. a. die erweiterte Förderung und der größere förderfähige Personenkreis. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch: Wer höhere Beiträge steuerlich wirksam einsetzen und auch das Berufsunfähigkeitsrisiko absichern will, kommt an der Basisrente oft nicht vorbei.
Die geförderte private Altersvorsorge ist im Wandel
Bisher gab es für die geförderte private Altersvorsorge die „Riester-Rente“ und die Basisrente:
„Riester-Rente“
Zum 01.01.2002 wurde mit der „Riester-Rente“ die zulagengeförderte Altersvorsorge eingeführt. Ziel war es, die Bürger mit Zulagen zu den Eigenbeiträgen und der steuerlichen Förderung im Rahmen des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG zu einer eigenverantwortlichen Altersvorsorge zu motivieren. Allerdings läuteten eine statistische Förderung ohne Inflationsausgleich, eine oftmals hohe Kostenbelastung und die Einschränkung des förderfähigen Personenkreises in den letzten Jahren den Abgesang der „Riester-Rente“ ein.
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