· Fachbeitrag · Aktivrente
Praxis- und Anwendungsfragen zur Aktivrente: Antworten auf fünf zentrale Fragen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
VVP hat Sie in Ausgabe 03/2026 umfangreich über die Spielregeln bei der neuen Aktivrente informiert. Am 06.02.2026 hat das BMF dazu Antworten auf „frequently asked questions“ (FAQ) veröffentlicht. Dennoch erreichen die Redaktion immer wieder neue Fragen, die großteils auch durch die FAQ bislang unbeantwortet sind. VVP geht nachfolgend auf fünf davon im Detail ein.
Frage 1: Umfasst die Steuerbefreiung auch Sachbezüge?
Viele Mitarbeiter erhalten neben ihrem Barlohn auch Sachbezüge, z. B. einen Dienstwagen. Werden die Voraussetzungen für die in § 3 Nr. 21 EStG verankerte Steuerbefreiung erfüllt („Aktivrente“), stellt sich deshalb die Frage, ob die Steuerbefreiung auch Sachbezüge oder nur den Barlohn umfasst.
Antwort — § 3 Nr. 21 S. 1 EStG stellt auf die Einnahmen i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG ab. Privilegiert werden damit Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst. Weil § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG Bar- und Sachlohn nicht unterscheidet, können auch Sachbezüge unter die Steuerbefreiung fallen.
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