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Aktivrente für Selbstständige – Finanzverwaltung vereitelt Musterprozess
Mit der Aktivrente will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, dass Menschen auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter beruflich tätig bleiben. Wer im Ruhestand weiterarbeitet, erhält bis zu 24.000 Euro seiner zusätzlichen Einkünfte steuerfrei. Rentner, die weiterhin selbstständig tätig sind, werden von der Regelung ausgeschlossen. Ein Steuerberater wollte das gerichtlich prüfen lassen, aber das Finanzamt ließ es in diesem Fall nicht bis zu einem FG-Verfahren kommen und entsprach seinem Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen.
Die Information stammt aus „Der Steuerzahler“ (Ausgabe 07-08/2026, Hrsg.: Bund der Steuerzahler). Darüber hinaus gibt es eine Literaturmeinung (Meickmann DStR 26, 1833) derzufolge die Benachteiligung von Selbstständigen im Lichte von Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgrundsatz) nicht zu rechtfertigen und deshalb verfassungswidrig ist. Auch der Petitionsausschuss hat in der Beschlussempfehlung an den Bundestag die Befassung abgelehnt.
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