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  • 15.12.2020 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

    Bevollmächtigter Ehemann muss keine Kenntnis von Versicherungsverträgen seiner Frau haben

    | Ein Versicherer kann sich nicht auf die verspätete Anzeige eines Versicherungsfalls berufen, wenn es der Versicherungsnehmerin wegen ihres gesundheitlichen Zustands weder möglich war, den Versicherungsfall selbst anzuzeigen, noch ihren bevollmächtigten Ehemann zu informieren und der Ehemann nicht wusste, dass es einen Versicherungsvertrag (Pflegetagegeldversicherung) gab. Das hat das OLG Frankfurt a. M. klargestellt. |