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  • 18.07.2025 · Nachricht · Unfallversicherung

    OLG Braunschweig: Keine zusätzliche Belehrung über Folgen einer Fristversäumnis in der Unfallversicherung erforderlich

    | In der Unfallversicherung muss eine ausreichende Belehrung nach § 186 S. 1 VVG über die einzuhaltenden Fristen keinen zusätzlichen Hinweis darauf enthalten, dass der Versicherte seinen Anspruch bei Fristversäumung verliert. Dies hat jedenfalls das OLG Braunschweig entschieden. |