18.07.2025 · Nachricht · Unfallversicherung
OLG Braunschweig: Keine zusätzliche Belehrung über Folgen einer Fristversäumnis in der Unfallversicherung erforderlich
In der Unfallversicherung muss eine ausreichende Belehrung nach § 186 S. 1 VVG über die einzuhaltenden Fristen keinen zusätzlichen Hinweis darauf enthalten, dass der Versicherte seinen Anspruch bei Fristversäumung verliert. Dies hat jedenfalls das OLG Braunschweig entschieden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig