28.10.2026 · Nachricht · Unfallversicherung
BGH: Ausschlussklausel für Kraftfahrzeugrennen in der Unfallversicherung greift nur bei echtem Wettkampf
Eine Risiko-Ausschlussklausel in der privaten Unfallversicherung (AUB 2012) für Fahrtveranstaltungen, „bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt“, greift nur bei echten Wettkämpfen, bei denen Platzierung und Sieg von der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit abhängen. Das hat der BGH klargestellt.
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