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  • 29.09.2026 · Nachricht · Krankenversicherung

    Wechsel von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung: Nachweis der gesetzlichen Versicherungspflicht erforderlich

    Die Kündigung einer privaten Krankenversicherung (PKV) bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist unwirksam, wenn der erforderliche Nachweis der Versicherungspflicht nicht fristgerecht nachgereicht wird. Dies hat das AG München entschieden. Dreh- und Angelpunkt war § 205 Abs. 2 VVG. Danach hat der Versicherungsnehmer drei Monate Zeit für die rückwirkende Kündigung nach Eintritt der Versicherungspflicht. Fordert die PKV den Nachweis der GKV-Mitgliedschaft in Textform an, muss dieser innerhalb von zwei Monaten nach Zugang vorliegen.