Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Kfz-Versicherung

    Kfz-Diebstahl nach Schlüsseleinwurf in Werkstatt-Briefkasten

    | Wirft ein Versicherungsnehmer (VN) seinen Autoschlüssel in den Briefkasten eines Autohauses und wird das Fahrzeug anschließend gestohlen, muss ihn der Kaskoversicherer ungekürzt entschädigen, wenn der VN davon ausgehen durfte, dass der Briefkasten ausreichend gesichert ist. Das hat das LG Oldenburg entschieden und den § 28 Abs. 2 VVG-Konter des Versicherers abgewehrt. |

     

    Nach Ansicht des LG bestand für den VN aufgrund der Örtlichkeiten der Eindruck, als befinde sich der Briefkasten in einem geschützten Bereich. Der VN musste bei diesem äußeren Bild keine Bedenken haben, dass der Schlüssel von Unbefugten aus dem Briefkasten herausgenommen werden würde. Zudem habe der VN angegeben, er habe darauf geachtet, dass der Schlüssel nach unten fällt. Vor diesem Hintergrund sah das LG keine Anhaltspunkte dafür, dass der VN grob fahrlässig gegen seine Obliegenheit verstoßen hätte (§ 28 Abs. 2 VVG). Folge: Der Kaskoversicherer muss den Schaden ungekürzt ersetzen (LG Oldenburg, Urteil vom 14.10.2020, Az. 13 O 688/20, Abruf-Nr. 220593, rechtskräftig).

    Quelle: ID 47143446