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  • 16.04.2026 · Fachbeitrag · Haftpflichtversicherung

    E-Bike nach Sturz weitergenutzt: Haftet Besitzer deshalb für Carport-Brand?

    | Handelt jemand im rechtlichen Sinne fahrlässig, wenn er ein E-Bike nach einem leichten Sturz nicht von einer Fachwerkstatt auf Beschädigungen an den Lithium-Ionen-Akkus überprüfen lässt, sondern einfach weiternutzt? Diese Frage hat das OLG Oldenburg verneint. |