· Fachbeitrag · Gebäudeversicherung
Elementarschadenversicherung: Wann ein Überschwemmungsschaden vorliegt
Bei der Elementarschadenversicherung gibt es immer wieder Streit, ob ein Schaden ein Überschwemmungsschaden ist. Verschiedene Urteile helfen, den Schaden richtig einzuordnen.
So ist der Überschwemmungsschaden in BEW 2000 definiert
Gemäß § 2 Buchst. a) Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW 2000) leistet der Versicherer „Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes (§ 3) zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen“. Nach § 3 Nr. 1 BEW ist eine Überschwemmung „eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das versicherte Gebäude liegt (Versicherungsgrundstück), durch
- Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;
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