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  • 09.10.2026 · Nachricht · Gebäudeversicherung

    BGH: Risikoausschluss für Schäden infolge von Umbauten oder Reparaturen an Sprinkler- oder Brandschutzanlage wirksam

    Bei einer Gebäudeversicherung gegen die Leckage von stationären Brandschutzeinrichtungen ist ein Risikoausschluss für Schäden „infolge von Umbauten oder Reparaturarbeiten an Gebäuden oder an der Sprinkler- oder Brandschutzanlage“ (hier Ziff. B 1.4.5.2 AVB) wirksam. Das hat der BGH entschieden.