09.07.2024 · Nachricht · Cyberversicherung
Bei Vertragsschluss über vertragsrelevante Risiken arglistig getäuscht: Cyberversicherer kann Vertrag anfechten
Ein Cyberversicherer kann den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss über vertragsrelevante Risiken wissentlich falsche Angaben gemacht hat. Dies hat das LG Kiel klargestellt.
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