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  • · Fachbeitrag · Betriebsschließungsversicherung

    Versicherungsschutz in der Corona-Pandemie ‒ zwei Urteile des BGH sorgen für Klarheit

    von Rechtsanwalt René Simonides, Dipl.-Jur. (Univ.), Fachanwalt für Verkehrsrecht, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB, München

    | In vielen Fällen war bislang umstritten, wie seitens der Versicherer in ihren AVB der Betriebsschließungsversicherung unter der Überschrift „Meldepflichtige Krankheiten“ verwendete Verweise auf das Infektionsschutzgesetz und Auflistungen von bestimmten Krankheiten und Erregern (ohne ausdrückliche Nennung des Corona-Virus) zu behandeln sind. Der BGH hat in zwei Fällen nun für Klarheit gesorgt ‒ einmal zugunsten und einmal zu Lasten der Versicherungsnehmer (VN). VVP macht Sie damit vertraut. |

    Abschließende Aufzählung unter Verweis auf §§ 6 und 7 IfSG

    In seiner ersten Entscheidung lag dem BGH folgende Formulierung in den AVB vor: „Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Zusatzbedingungen sind die folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger:

    • Krankheiten: ...