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  • · Nachricht · Berufsunfähigkeitsversicherung

    Enge Maßstäbe für Auslegung von Gesundheitsfragen in BU und Begründung einer Anfechtung

    von Rechtsanwalt Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht, und Rechtsanwalt Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte, Berlin

    | Das OLG Hamm setzt enge Maßstäbe an die Auslegung von Gesundheitsfragen sowie an die formelle Wirksamkeit von Rücktritt und Anfechtung durch den Berufsunfähigkeitsversicherer. Vor dem Hintergrund hat es einen BU-Versicherer zur rückwirkenden Zahlung einer Rente in Höhe von über 60.000 Euro und zur Beitragsbefreiung verurteilt. |

     

    Um diese Streitfragen ging es vor Gericht

    Im Mittelpunkt standen zwei Fragen im Antragsformular, die der Versicherungsnehmer (VN) jeweils mit „nein“ beantwortet hatte:

     

    • B4.2: „Sind Sie in den letzten fünf Jahren untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich: Atmungsorgane (z. B. wiederholte oder chronische Bronchitis, Asthma)?”