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  • 06.02.2024 · IWW-Abrufnummer 239542

    Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 29.01.2024 – IV C 5 - S 2361/19/10008 :011


    Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2024 sowie Programmablaufplan für die Begrenzung der
    von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2024 (Anwendung ab dem 1. April 2024)


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