· Nachricht · Buchauszug
OLG München konkretisiert Anspruch des Versicherungsvertreters auf erweiterten Buchauszug
| Das OLG München hat die Rechte von Versicherungsvertretern bei der Geltendmachung eines erweiterten Buchauszugs und ergänzenden Auskunftsanspruchs gestärkt. Im Streit um die Erfüllung dieser Ansprüche nach Vertragsende entschied das OLG, dass der Versicherer umfassende Informationen bereitstellen muss, die es dem Vertreter ermöglichen, seine Provisionsansprüche zu überprüfen und entsprechende Abrechnungen sachgerecht zu kontrollieren. |
Diese Angaben muss ein erweiterter Buchauszug umfassen
Das OLG verpflichtete den Versicherer, dem ausgeschiedenen Vertreter für alle provisionsrelevanten Verträge einen detaillierten Buchauszug zu erteilen (OLG München, Urteil vom 24.10.2024, Az. 23 U 3874/22, Abruf-Nr. 246269).
Der Buchauszug muss nicht nur übliche Angaben wie Laufzeit, Beitrag und Stornierung enthalten, sondern auch
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