19.01.2021 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht/Datenschutz
LG Köln: Kunde kann Einwilligung zur Kontaktaufnahme auch über Webformular erklären
| In der Praxis kommt es immer wieder zum Streit, ob ein Verbraucher-Kunde einem Versicherungsvermittler eine Einwilligung zur Kontaktaufnahme per E-Mail erteilt hat. Wichtig ist in dem Zusammenhang die Entscheidung des LG Köln. Das Gericht hat bestätigt, dass der Kunde die Einwilligung auch dadurch erklären kann, dass er seine E-Mail-Adresse in ein Kontaktformular auf einer Webseite des Vermittlers einträgt. VVP stellt Ihnen die für Vermittler wichtige Entscheidung vor. |