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  • · Fachbeitrag · Versicherungsrecht/Vermittlerrecht

    Darf Versicherer dem Makler einer mitver- sicherten Person Auskunft zur PHV verweigern?

    | Immer wieder kommt es vor, dass sich eine versicherte Person direkt oder über einen Vermittler an den Versicherer wendet, bei dem sie mitversichert ist/war, mit der Bitte um Vertragsauskunft. In einigen Fällen verweigern das Versicherer, etwa wenn es um eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) geht. Darf der Versicherer die Auskunft hierzu verweigern? Dazu hat VVP die Frage eines Maklers erreicht. |

     

    FRAGE: Eine geschiedene Kundin hat mich mit der Vermittlung einer eigenen PHV beauftragt. Unter Vorlage einer Maklervollmacht bat ich den Versicherer, bei dem sie über ihren damaligen Ehemann mitversichert gewesen ist, um Mitteilung der Versicherungsnummer zwecks Angabe bei Neuabschluss. Über ihren Exmann oder auf anderem Weg ist die Versicherungsnummer leider nicht zu erhalten.

     

    Der Versicherer verweigerte mir gegenüber jedoch die Auskunft mit der Begründung, hierfür sei die Vollmacht des Versicherungsnehmers (VN) erforderlich, die Vollmacht der mitversicherten Person (VP) reiche nicht aus. Nach meinem Rechtsempfinden hat jedoch auch die VP ein begründetes Interesse an der begehrten Auskunft, sodass ich als ihr bevollmächtigter Interessenvertreter diese Auskunft beim Haftpflichtversicherer einfordern kann und der Versicherer diese nicht verweigern darf. Oder liege ich hier falsch?