· Fachbeitrag · Maklerwechsel
Bestandsübertragung bei Maklerwechsel: Muss Versicherer Kundenwunsch nachkommen?
Die Folgen der Beendigung einer Zusammenarbeit zwischen einem Versicherer und einem Versicherungsmakler wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Aktuell hat VVP die Frage erreicht, inwieweit sich der Versicherer dem Kundenwunsch nach einer Bestandsübertragung auf seinen Makler verweigern darf und welche Konsequenz das für den Makler bei der Betreuung seines Kunden hat.
Frage: Wir haben mit einigen Versicherern Rahmenverträge mit besonderen Versicherungsbedingungen und -prämien geschlossen. Infolgedessen erhalten andere Versicherer, mit denen wir zuvor zusammengearbeitet haben, kein Neugeschäft mehr. Daraufhin hat ein Versicherer, der von uns kein Neugeschäft mehr erhalten hat, die Courtagevereinbarung gekündigt und somit unsere Zusammenarbeit beendet.
Einer unserer Kunden schrieb diesen Versicherer an und informierte ihn darüber, dass er ab sofort die Betreuung durch uns wünscht. Daraufhin teilte uns der Versicherer mit, dass unser Konto wieder aktiviert wird und einer Bestandsübertragung nichts mehr im Wege steht. Einen Monat später informierte uns der Versicherer jedoch, dass das Konto doch nicht reaktiviert werde und ein Betreuerwechsel nicht möglich sei. Zuvor hatten wir noch eine Provisionsgutschrift erhalten, in der unsere Vermittlernummer angegeben wurde. Weitere Kunden- oder Vertragsdaten waren dort nicht aufgeführt.
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